fon-systems telekommunikation
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Allgemeine
Geschäftsbedingungen der Firma
Fon-Systems Dietmar Merkel
(im folgenden Fon-Systems genannt)
1.
Geltungsbereich 2.
Angebote 3.
Aufträge 4.
Preise 5.
Liefer- und Abnahmepflicht 6.
Versand, Verpackung und Gefahrenübergang 7.
Eigentumsvorbehalt 8.
Allgemeine Haftungsbeschränkungen 9.
Zahlungsbedingungen 10.
Gerichtsstand 11. Nichtigkeitsklausel
1.
Geltungsbereich Für Angebote,
Verträge und Lieferungen gelten ausschließlich unsere allgemeinen Geschäfts-
und Lieferbedingungen, auch wenn sie bei späteren Abschlüssen nicht ausdrücklich
mitgeteilt werden. Sie werden durch Auftragserteilung oder Annahme der
Lieferung anerkannt. Abweichende Bedingungen des Bestellers, die wir nicht ausdrücklich
anerkennen, werden weder ganz noch teilweise Inhalt des Vertrages, auch dann
nicht, wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Alle Vereinbarungen
und Nebenabreden bedürfen der Schriftform. 2. Angebote Unsere
Angebote sind stets freibleibend. Die Weitergabe, Vervielfältigung oder Veröffentlichung
ist nicht zulässig. Die Eigentums- und Urheberrechte an diesen Unterlagen
verbleiben bei uns. 3. Aufträge Aufträge
werden erst durch die Auftragsbestätigung von Fon-Systems verbindlich. Änderungen
und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Diese Bedingungen gelten bei ständigen
Geschäftsbeziehungen auch für künftige Geschäfte. Sollten einzelne
Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen
hiervon nicht berührt. 4. Preise Unsere Preise
verstehen sich zuzüglich Verpackung, Versicherung und gesetzlicher
Mehrwertsteuer. Fon-Systems ist bei Folgeaufträgen nicht an vorhergehende
Preise gebunden. 5. Liefer-
und Abnahmepflicht Lieferfristen
beginnen nach Eingang aller für die Ausführung des Auftrages erforderlichen
Unterlagen und der Anzahlung, soweit diese vereinbart wurde. Wird die Lieferung durch höhere Gewalt insbesondere durch
behördliche Anordnung, innere Unruhen, Krieg, Betriebsstörungen, Streik,
Aussperrung, Unterbleiben oder Verzögern der Belieferung durch Zulieferer,
Verkehrs- störungen oder sonstige unverschuldete Umstände verhindert oder verzögert,
ist Fon-Systems für deren Dauer von der Leistung befreit. Dauert die
Behinderung länger als zwei Monate an, oder wird hierdurch die Lieferung
unzumutbar, sind der Kunde und Fon-Systems gleichermaßen berechtigt vom Vertrag
zurückzutreten. Rücknahmen
von Liefergegenständen durch Fon-Systems im Kulanzwege setzen einwandfreien
Zustand, Original- verpackung und frachtfreie Anlieferung nach Terminverständigung
voraus. Fon-Systems ist zur Berechnung angemessener, ihr durch die Rücknahme
entstehender Kosten berechtigt. 6.
Versand, Verpackung und Gefahrenübergang Der Versand
erfolgt, falls nicht frachtfreie Lieferung vereinbart ist, für Rechnung des
Kunden. Versicherungen gegen Schäden aller Art werden nur auf ausdrücklichen
Wunsch und für Rechnung des Kunden abgeschlossen. 7.
Eigentumsvorbehalt Fon-Systems
behält sich das Eigentum an der von ihr gelieferten Ware bis zur Bezahlung der
Gesamtforderung aus der Geschäftsverbindung vor. 8.
Allgemeine Haftungsbeschränkungen In allen Fällen,
in denen Fon-Systems abweichend von den vorstehenden Bestimmungen aufgrund
vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchs- grundlagen zum Schadens- oder
Aufwendungsersatz verpflichtet ist, haftet sie nur, soweit ihr, grobe Fahrlässigkeit
oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit zur Last fällt. Unberührt
bleibt die Haftung nach dem
Produkthaftungsgesetz. 9.
Zahlungsbedingungen Sämtliche
Zahlungen sind ausschließlich an Fon-Systems zu leisten. Falls nichts anderes
vereinbart, ist der Kaufpreis für Lieferungen oder sonstige Leistungen zahlbar
ohne Abzug innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsdatum. Eine Skontogewährung ist
vereinbarungspflichtig und hat den Ausgleich aller früher fälligen,
unstrittigen Rechnungen zur Voraussetzung. Im Falle des Zahlungsverzuges werden Verzugszinsen 10.
Gerichtsstand und Erfüllungsort Gerichtsstand und Erfüllungsort für unsere Lieferungen und Leistungen ist
Köln. 11. Nichtigkeitsklausel Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies weder die Gültigkeit der anderen Bestimmungen noch die Wirksamkeit der auf diesen Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen beruhenden Verträge im Ganzen. Eine unwirksame Bestimmung ist nach Möglichkeit durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht. |
Senden Sie eine E-Mail mit Fragen oder Kommentaren zu dieser Website an: D.Merkel(at)Fon-Systems.de
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